Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine tiefgreifende emotionale Belastung. Wenn Sie in dieser Situation zusätzlich ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erben, kommen zur Trauer rasch komplexe organisatorische, rechtliche und finanzielle Aufgaben hinzu.
Vielleicht stehen Sie vor einem Haus voller Erinnerungen, müssen einen Nachlass ordnen, Unmengen an Unterlagen sichten oder sich mit Miterben abstimmen. Viele Betroffene fühlen sich in diesem Moment schlicht überfordert.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Ein Immobilienerbe verlangt viele strukturierte Schritte. Dieser Praxis-Leitfaden begleitet Sie sachlich, transparent und mit dem nötigen Respekt durch den gesamten Prozess – von den ersten Formalitäten über die Wertermittlung und Entrümpelung bis hin zur Entscheidung, ob Sie die Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen möchten.
1. Immobilie geerbt – was sollte ich zuerst tun?
Bevor Sie übereilte Schritte unternehmen oder die Immobilie zum Verkauf anbieten, gilt der Grundsatz: Erst die Fakten und Eigentumsverhältnisse klären. Ein vorschnelles Handeln ohne vollständige Unterlagen führt oft zu Verzögerungen beim Notar oder steuerlichen Nachteilen.
Die wichtigsten Dokumente im Überblick
-
Testament oder Erbvertrag: Wurde die Erbfolge notariell oder handschriftlich geregelt?
-
Erbschein: Erforderlich, wenn kein notarielles Testament vorliegt, um sich gegenüber Grundbuchamt, Banken und Behörden auszuweisen.
-
Grundbuchauszug: Gibt Aufschluss über Eigentümer, Grundschulden oder eingetragene Wohn- und Wegerechte (Abt. II und III).
-
Gebäude- und Energieunterlagen: Energieausweis, Bauakten, Grundrisse, Brandversicherungsnachweis, Mietverträge (falls vermietet).
Praxis-Tipp: Prüfen Sie umgehend den Gebäudeversicherungsschutz! Steht ein Objekt längere Zeit unbewohnt leer, muss dies dem Gebäudeversicherer gemeldet werden, um den Versicherungsschutz bei Leitungswasser- oder Sturmschäden nicht zu gefährden.
2. Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen?
Nach Klärung der Rechtslage stehen Erben vor einer grundlegenden Entscheidung. Welche Option die beste ist, hängt von Objektzustand, Lage, Finanzlage und Ihren persönlichen Lebensplänen ab.
Kriterien für Ihre Entscheidung
-
Der Objektzustand: Ältere Häuser erfordern nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Eigentümerwechsel oft verpflichtende Nachrüstungen (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch veralteter Heizkessel).
-
Die Lage: Liegt die Immobilie weit von Ihrem Wohnort entfernt, verursacht eine Vermietung oder Eigennutzung hohen organisatorischen Aufwand.
-
Die Erbengemeinschaft: Sind mehrere Erben beteiligt, ist der Verkauf meist der einzig praktikable Weg, um das Vermögen gerecht und konfliktfrei aufzuteilen.
3. Was ist eine geerbte Immobilie wirklich wert?
Verlassen Sie sich bei der Wertermittlung keinesfalls auf Wunschpreise in Online-Portalen. Die dort angegebenen Angebotspreise spiegeln selten die tatsächlich erzielten Verkaufspreise wider.
Einflussfaktoren auf den Verkehrswert
Neben Wohnfläche und Grundstücksgröße bestimmen vor allem die Mikrolage, der energetische Zustand, der Modernisierungsstau (z. B. Elektrik, Dach, Bäder) sowie bestehende Wegerechte oder Wohnrechte den tatsächlichen Marktwert. Eine fundierte Profi-Bewertung schützt vor zwei Gefahren: Das Objekt unter Wert abzugeben oder durch einen überhöhten Angebotspreis zum Ladenhüter zu machen.
4. Erbengemeinschaft – was passiert, wenn mehrere Personen erben?
Erben mehrere Personen (z. B. Geschwister), wird die Immobilie zum gemeinschaftlichen Eigentum einer Erbengemeinschaft. Rechtlich gesehen gehört jedem Erben ein ideeller Anteil am gesamten Nachlass.
Die typischen Herausforderungen
-
Einstimmigkeitsprinzip: Wichtige Entscheidungen über Verkauf, Sanierung oder Vermietung müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden (§ 2038 BGB).
-
Unterschiedliche Interessen: Ein Erbe möchte schnell Geld sehen, ein anderer möchte das Haus behalten, der dritte scheut jegliche Investitionen.
-
Blockaderisiko: Wenn keine Einigung erzielt wird, droht als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Diese führt jedoch fast immer zu erheblichen finanziellen Verlusten.
Praxis-Tipp: Ein professioneller, neutraler Immobilienberater wirkt in einer Erbengemeinschaft oft als Friedensstifter. Er versorgt alle Beteiligten mit sachlichen Fakten, ermittelt transparent den Verkehrswert und moderiert den Verkaufsprozess auf Augenhöhe.
5. Welche Kosten und Steuern entstehen bei einer geerbten Immobilie?
Rund um das Erbe fallen administrative und steuerliche Abgaben an.
(Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung).
1. Erbschaftsteuer
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Freibetrag und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.
Steuerbefreiung für das Familienheim: Erben Ehepartner oder Kinder das selbst genutzte Wohnhaus und ziehen unverzüglich (innerhalb von 6 Monaten) selbst dort ein und wohnen dort mindestens 10 Jahre, bleibt das Objekt (für Kinder bis 200 m2 Wohnfläche) erbschaftsteuerfrei.
2. Spekulationssteuer
Verkaufen Sie eine geerbte Immobilie, fällt keine Spekulationssteuer an, wenn die Haltedauer des Erblassers und Ihre eigene Haltedauer zusammen mehr als 10 Jahre betragen. Der Zeitraum des Erblassers wird dem Erben rechtlich voll angerechnet!
3. Kauf- und Abwicklungskosten
-
Grundbuchberichtigung: Wenn Sie den Grundbuchantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall stellen, ist die Eintragung der Erben gebührenfrei.
-
Laufende Betriebskosten: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Müllgebühren und ggf. Hausgeld laufen ab dem Todestag weiter.
6. Geerbtes Haus entrümpeln – wie geht man vor?
Steht man vor einer vollgestellten Immobilie, erscheint die Räumung oft wie ein unüberwindbarer Berg. Über Jahrzehnte angesammeltes Inventar, persönliche Briefe und alte Möbel müssen gesichtet und sortiert werden.
Achten Sie bei Räumungsarbeiten darauf, nicht unbedacht historische Dokumente oder Wertsachen zu entsorgen. Ein besenreines Haus ist jedoch die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung, da Kaufinteressenten sich sonst von Unrat ablenken lassen.
7. Renovieren oder direkt verkaufen?
Viele Erben fragen sich, ob sie vor dem Verkauf noch viel Geld in eine Renovierung investieren sollten.
Grundregel: Nicht jede Investition erhöht den Verkaufspreis im gleichen Maße.
Käufer einer Bestandsimmobilie möchten das Objekt meist ohnehin nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Neutrale Wände, Sauberkeit und ein gepflegtes Erscheinungsbild reichen völlig aus, um einen guten ersten Eindruck zu erzielen.
8. Wie verkauft man eine geerbte Immobilie erfolgreich?
Ein strukturierter Verkaufsprozess sichert Ihnen den besten Marktpreis und schützt vor Rechtsrisiken.
9. Wie lange dauert der Verkauf?
Die Dauer eines Immobilienverkaufs variiert je nach Marktlage, Objekttyp und Vorbereitung.
-
Vorbereitungsphase (Unterlagen & Räumung): ca. 2 bis 4 Wochen.
-
Vermarktungsphase (Besichtigungen & Verhandlung): ca. 4 bis 8 Wochen.
-
Abwicklungsphase (Notar, Bankprüfungen, Kaufpreisfälligkeit): ca. 6 bis 8 Wochen.
Ein schlecht vorbereiteter Verkauf – etwa wegen fehlender Unterlagen oder eines völlig überhöhten Einstiegspreises – kann den Prozess um viele Monate verzögern und am Ende den Preis drücken.
10. Warum der Verkaufspreis nicht der einzige Erfolgsfaktor ist
Wer eine Nachlassimmobilie mit einem zu hohen Wunschpreis am Markt platziert, riskiert den Effekt des „Totspendens“ (Verbrennens) des Objekts.
Immobilien, die monatelang in Portalen verbleiben, wirken auf Käufer verdächtig. Die Folge sind nachträgliche, drastische Preissenkungen. Eine realistische Einwertung in Kombination mit einer professionellen Präsentation erzielt nachweislich schnellere Verkäufe zu besseren Preisen.
11. Was passiert mit einer leerstehenden Immobilie?
Ein längerer Leerstand verursacht nicht nur Kosten, sondern birgt auch Gefahren:
Ein zügiger und strukturierter Verkauf schützt Sie vor unnötigen Ausgaben und dem Verfall der Bausubstanz.
12. Praxisbeispiele aus dem Alltag
Alle nachfolgenden Szenarien sind fiktive Modellrechnungen zur Veranschaulichung.
Beispiel 1: Alleinerbe übernimmt Einfamilienhaus
-
Szenario: Ein Sohn erbt das Haus der Eltern (Verkehrswert 380.000 €). Er möchte das Haus verkaufen, da er in einer anderen Stadt lebt.
-
Erbschaftsteuer: Freibetrag von 400.000 € wird nicht überschritten → 0 € Steuer.
-
Spekulationssteuer: Eltern haben das Haus 25 Jahre bewohnt → 0 € Steuer.
-
Ergebnis: Nach besenreiner Räumung und professionellem Verkauf wird der Erlös direkt an den Sohn ausgezahlt.
Beispiel 2: Drei Geschwister erben ein Haus (Erbengemeinschaft)
-
Szenario: Drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus im Wert von 450.000 €. Ein Bruder möchte einziehen, kann aber die anderen beiden nicht auszahlen.
-
Lösung: Nach Vermittlung durch einen neutralen Berater einigen sich die Geschwister auf einen gemeinsamen Freihandverkauf.
-
Ergebnis: Jeder Erbe erhält nach Abzug der Abwicklungskosten exakt seinen Drittel-Anteil von rund 148.000 €.
Beispiel 3: Stark renovierungsbedürftiges Objekt
-
Szenario: Eine geerbte Eigentumswohnung weist Sanierungsstau auf (Heizung alt, Elektro veraltet, Wert 150.000 €).
-
Entscheidung: Eine Sanierung auf eigene Kosten (60.000 €) lohnt sich zeitlich und finanziell nicht.
-
Ergebnis: Die Wohnung wird nach einer Räumung gezielt an Handwerker und Kapitalanleger vermarktet.
Beispiel 4: Geerbtes Haus mit bestehender Restschuld
-
Szenario: Eine Immobilie (Wert 320.000 €) hat noch ein laufendes Grundschulddarlehen von 50.000 €.
-
Abwicklung: Beim Verkauf wird das Darlehen direkt aus dem Verkaufserlös bei der Notarabwicklung abgelöst. Der verbleibende Gewinn von 270.000 € geht an den Erben.
13. NESTRA – Vollständige Unterstützung von der Räumung bis zum Verkauf
Ein Immobilienerbe erfordert oft den Einsatz verschiedenster Dienstleister: Räumungsfirmen, Handwerker, Gutachter, Behörden, Notare und Makler. NESTRA Smart Property Marketing nimmt Ihnen diese Organisation komplett ab.
Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner, der das gesamte Projekt koordiniert – damit Sie sich in einer schwierigen Lebensphase um das Wesentliche kümmern können.
Die NESTRA-Garantie: Sie müssen sich nicht mit zehn verschiedenen Dienstleistern abstimmen. Ein Ansprechpartner führt Ihr Erbe von der ersten Sichtung bis zur Schlüsselübergabe beim Notar.
14. Der menschliche Aspekt eines Erbes
Hinter jeder geerbten Immobilie stehen Lebensgeschichten, Erinnerungen an die Kindheit und emotionale Bindungen. Es ist völlig natürlich, dass Ihnen der Abschied von einem Elternhaus schwerfällt.
Ein seriöser Partner drängt Sie zu nichts. Wir begegnen Nachlassimmobilien mit Respekt, Empathie und Geduld. Wir unterstützen Sie dabei, Entscheidungen ohne Druck und auf Basis von klaren, sachlichen Fakten zu treffen.
Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, welcher Schritt jetzt der richtige ist?
→ Lassen Sie uns Ihre Immobilie unverbindlich bewerten und Ihre Optionen besprechen.
Sie möchten die Immobilie verkaufen, haben aber keine Zeit für Entrümpelung, Unterlagen und Vermarktung?
→ NESTRA übernimmt den gesamten Prozess für Sie – komplett aus einer Hand.
Sie stehen vor Herausforderungen in einer Erbengemeinschaft?
→ Vereinbaren Sie jetzt ein neutrales Erstgespräch mit unseren Experten.
FAQ – HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
1. Was tun, wenn man eine Immobilie erbt?
Zuerst Ruhe bewahren, die Eigentumsverhältnisse und das Grundbuch klären, laufende Kosten und Verträge sichten und das Gebäude vor Leerstandsrisiken schützen.
2. Wann kann man eine geerbte Immobilie verkaufen?
Sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind oder Ihre Erbenstellung durch einen Erbschein beziehungsweise ein notarielles Testament nachgewiesen ist.
3. Muss man eine geerbte Immobilie verkaufen?
Nein. Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Bei Erbengemeinschaften ist der Verkauf jedoch oft die pragmatischste Lösung.
4. Wie wird eine Erbimmobilie bewertet?
Durch anerkannte Verfahren wie das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.
5. Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Gesamthandsgemeinschaft aller Erben. Entscheidungen über die Immobilie müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden.
6. Wer zahlt die laufenden Kosten einer geerbten Immobilie?
Die Erben haften gemeinschaftlich für die laufenden Verpflichtungen ab dem Todestag des Erblassers.
7. Was kostet eine Entrümpelung?
Die Kosten richten sich nach Größe und Füllgrad des Objekts. Bei Beauftragung von NESTRA können Räumungskosten direkt über den Verkaufserlös verrechnet werden.
8. Muss ich vor dem Verkauf renovieren?
In den meisten Fällen reicht eine saubere, besenreine Präsentation. Große Renovierungen lohnen sich finanziell selten.
9. Wie lange dauert der Verkauf einer geerbten Immobilie?
Von der Vorbereitung bis zur Kaufpreisauszahlung vergehen in der Regel 2 bis 4 Monate.
10. Welche Unterlagen braucht man für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte, Brandversicherungsurkunde und ggf. Mietverträge.
11. Fällt Spekulationssteuer beim Verkauf an?
Nur, wenn der Erblasser und der Erbe die Immobilie zusammen weniger als 10 Jahre besessen haben und sie nicht selbst bewohnt wurde.
12. Kann man eine geerbte Immobilie vermieten?
Ja, wenn das Objekt in gutem Zustand ist und Sie den Aufwand der Vermietung übernehmen möchten.
13. Was passiert mit bestehenden Krediten auf dem Haus?
Die Kredite gehen auf die Erben über und können im Rahmen des Verkaufs durch den Kaufpreis abgelöst werden.
14. Benötige ich immer einen Erbschein?
Nein. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll verzichten Grundbuchamt und Notar meist auf den Erbschein.
15. Kann ein Erbe den Verkauf blockieren?
Ja, da Einstimmigkeit erforderlich ist. In solchen Fällen hilft eine neutrale Vermittlung oder im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung.
16. Wie wird der Erlös in einer Erbengemeinschaft aufgeteilt?
Nach den im Testament oder im Gesetz festgelegten Erbquoten.
17. Was ist der Erbschein und wo beantrage ich ihn?
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument des Nachlassgerichts (Amtsgericht), das Ihr Erbrecht bescheinigt.
18. Wie teuer ist der Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des reinen Nachlasses gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
19. Was bedeutet "besenrein"?
Das Objekt ist komplett geräumt, grob gereinigt und frei von persönlichem Unrat.
20. Wie vermeidet man Streit in der Erbengemeinschaft?
Durch frühzeitige Einbindung eines neutralen Immobilienexperten und transparente Wertermittlung.
21. Was tun bei Schufa-Einträgen eines Miterben?
Eine professionelle Abwicklung über ein Notaranderkonto stellt sicher, dass der Erlös sauber verteilt wird.
22. Wer haftet für Mängel an der geerbten Immobilie?
Beim Verkauf einer Bestandsimmobilie wird die Haftung für Sachmängel im Notarvertrag üblicherweise ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“).
23. Was gilt bei Denkmalschutz?
Denkmalgeschützte Objekte bieten steuerliche Vorteile, unterliegen aber strengen Auflagen bei Veränderungs- und Sanierungswünschen.
24. Wie unterstützt NESTRA bei der Räumung?
Wir beauftragen und koordinieren zuverlässige regionale Partner und übergeben das Objekt bezugsfertig für die Vermarktung.
25. Kostet die Erstberatung bei NESTRA etwas?
Nein, die Erstberatung und Ersteinschätzung Ihrer Nachlassimmobilie ist bei NESTRA kostenfrei und unverbindlich.